Meldepflicht Transparenzregister
Die Firma [Firmenname] ist eine Aktiengesellschaft ohne ordentliche Revision.
d.h. die Erstmeldung an das Transparenzregister hat spätestens fünf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erfolgen.
Die Meldung ist bis spätestens 01.03.2027 einzureichen!*
*Bzw. 30 Tage nach der ersten Änderung des Handelsregistereintrags ab 01.10.2026 – falls alle wirtschaftlich Berechtigten als Aktionäre oder Organe im Handelsregister eingetragen sind, spätestens per 01.10.2028.
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